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Hausordnung

Eingang des Gymnasium Hochrad

Präambel

Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass unsere Schule ein Ort ist, an dem sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gerne aufhalten und arbeiten. Die Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Angestellte der Schule, Eltern und Gäste.

Verhaltensregeln

  1. Wir gehen rücksichtsvoll und respektvoll miteinander um. Dies gilt auch für Klassenchats und soziale Netzwerke.
  2. Wir achten auf das Eigentum anderer und gehen mit dem Schuleigentum verantwortungsvoll um.
  3. Unsere Schule bleibt frei von Alkohol und anderen Drogen. Ausnahmen vom Verbot alkoholischer Getränke im Einzelfall genehmigt die Schulleitung.
  4. Schülerinnen und Schülern sind rechtzeitig vor Stundenbeginn im Klassenraum bzw. vor dem Fachraum. Lehrerinnen und Lehrer erscheinen rechtzeitig zum Unterricht.
  5. Schülerinnen und Schüler dürfen Geschirr aus der Cafeteria nur in der Cafeteria, im Vorraum der Cafeteria und auf der Terrasse benutzen.
  6. Wir räumen unser Geschirr und unseren Abfall in und außerhalb der Cafeteria selbst weg.
  7. Private elektronische Geräte werden auf dem Schulgelände ausgeschaltet und bleiben unsichtbar. Dies gilt auch für Kopfhörer. Die Verwendung elektronischer Geräte zur Recherche und zu Unterrichtszwecken ist zulässig, allerdings bedürfen Schülerinnen und Schüler dazu der Erlaubnis einer Lehrkraft.
    Als Ausnahmen hiervon gelten:
    Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 und 12 sowie die Lehrkräfte dürfen ihre digitalen Endgeräte außerhalb des Unterrichts auf dem Schulgelände nutzen. Davon ausgenommen sind die Nutzung der Kamera, Tonaufnahmen sowie Kopfhörer (Schülerinnen und Schüler bedürfen hierfür die Erlaubnis einer Lehrkraft). Die Nutzung der digitalen Endgeräte soll sich auf schulische Angelegenheiten beschränken. Der Besuch sozialer Netzwerke wie auch das Hören von Musik oder das Ansehen von Filmen oder Videoclips sind i. d. R. private Freizeit-Angelegenheiten. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 11 und 12 nutzen ihre digitalen Endgeräte im Sinne eines sozialen Miteinanders angemessen. Den jüngeren Jahrgängen gegenüber sind sie verantwortungsbewusst ein positives Vorbild.
  8. Elektronische Geräte bleiben auch bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Wandertage, Exkursionen, Klassenreisen,…) ausgeschaltet und unsichtbar. Die Lehrkraft hat das Recht, die Mitnahme bzw. den Gebrauch von elektronischen Geräten auf Schulfahrten zu erlauben oder auszuschließen und diese bei Missachtung der Anweisungen auch einzusammeln. Der Umgang mit dieser Regel wird den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.

Allgemeines

  1. Geld und Wertsachen werden auf eigene Verantwortung in die Schule mitgebracht.
  2. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 verlassen während der großen Pausen die Klassen und Vorräume.
  3. Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen und Freistunden ist nur den Schülerinnen und Schülern der Studienstufe (Jg. 11/12) gestattet.
  4. Wenn die Lehrkraft fünf Minuten nach dem Läuten noch nicht erschienen ist, fragen die Klassensprecher oder ein Kursteilnehmer im Sekretariat oder Lehrerzimmer nach.
  5. Grundsätzlich darf während des Unterrichts nicht gegessen oder getrunken werden. Die Lehrkraft kann eine Unterbrechung zum Trinken erlauben. In Fachräumen ist das Essen und Trinken grundsätzlich verboten.
  6. Schülerinnen und Schüler ziehen im Klassen-/Fachraum ihre Jacken bzw. Mäntel aus und nehmen ihre Mützen oder Caps ab.
  7. Fahrräder dürfen auf dem Schulgelände nur im Schritttempo gefahren werden. Roller und ähnliche Fahrzeuge dürfen nicht mit in die Schulgebäude gebracht werden. Motorbetriebene Fahrzeuge sind auf dem Schulgelände verboten.

Verhalten bei Krankheit

Es gilt die „Fehlzeitenregelung bei Krankheit und Unterrichtsbefreiung“. Sie wird den Eltern und den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Nur Lehrkräfte dürfen Schülerinnen und Schüler ins Krankenzimmer beurlauben. Sie tragen die Beurlaubungen ins Klassenbuch ein. Vor Betreten des Krankenzimmers melden sich die Schülerinnen und Schüler im Schulbüro. Die Eltern, ein Arzt oder der Rettungsdienst werden gegebenenfalls verständigt. Schülerinnen und Schüler werden nicht ohne Genehmigung der Eltern krank nach Hause entlassen.

Sicherheit

  1. Waffen, Messer, andere gefährliche Gegenstände und offenes Feuer werden in der Schule nicht geduldet.
  2. Im Schulgebäude sind Lärmen, Rennen und Ballspielen nicht erlaubt. Schneeballwerfen sowie das Besteigen der Dächer durch Schülerinnen oder Schüler sind verboten.
  3. Fach- und Sammlungsräume dürfen von Schülerinnen und Schülern nur mit Erlaubnis einer Lehr­kraft betreten werden.
  4. Anlagen, die dem Brandschutz und der Lebensrettung dienen, dürfen nicht beschädigt oder sinn­los benutzt werden.
  5. Die Regeln für das Verhalten bei Feueralarm müssen befolgt werden. Den Anweisungen der Lehr­kräfte ist unverzüglich Folge zu leisten.
  6. Notausgänge und Notfenster dürfen nur bei Gefahr oder auf Anweisung der Lehrkraft geöff­net werden.

Sauberkeit

Für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sollte das Bemühen um Müllvermeidung selbstverständlich sein.

  1. Es ist Aufgabe einer jeden Schülerin und eines jeden Schülers, Müll u. ä. – ob er nun von ihr/ihm selbst verursacht wurde oder nicht – zu beseitigen. Auch bei Wechsel des Unterrichtsraumes im Laufe des Vormittags werden Räume und Mobiliar, inkl. Tafel, in sauberem Zustand übergeben.
  2. Jede Klasse/Lerngruppe, die in einem Klassenraum zu Gast ist, hinterlässt den Raum im sauberen Zustand.
  3. Die Klasse/Lerngruppe, die einen Klassenraum am Tage zuletzt benutzt, ist zu dessen Reinigung verpflichtet. Das heißt, die Stühle werden hoch gestellt, die Fenster geschlossen, der Raum gefegt und die Tafel wird gereinigt. Die Lehrkraft ist dabei anwesend.
  4. Jede Klasse und jede Tutandengruppe säubert in regelmäßigen Abständen das Schulgelände und beseitigt vor allen Ferien Verschmutzungen und Schmierereien in den Klassen-, Kurs- und Fach­räumen.
  5. Fundsachen werden in die Fundkisten vor C1 oder in eine Fundkiste in den Turnhallen gelegt, gefundene Wertsachen beim Hausmeister oder im Schulbüro abgegeben.

Schlussbestimmungen

Anweisungen der Lehrkräfte und anderer Mitarbeiter der Schule zur Einhaltung dieser Regeln müssen die Schüler nachkommen. Wer gegen diese Regeln verstößt, wird unmissverständlich zur Einhaltung der Hausordnungsregeln aufgefordert. Über weitere Maßnahmen entscheidet die Klassenlehrerin, der Klassenlehrer oder die Schulleitung (in Frage kommen pädagogische oder soziale Maßnahmen und/ oder Ordnungsmaßnahmen nach §49 Hamburgisches Schulgesetz).
Wenn sich Schülerinnen oder Schüler durch die Sanktionierung von Verstößen ungerecht behandelt fühlen, wenden sie sich an die Klassenlehrer, die Tutoren oder an eine andere Lehrkraft ihres Vertrauens, jederzeit auch an das Schulsprecherteam, den Schülerrat oder an den Elternrat.

Beschlossen von der Schulkonferenz des Gymnasiums Hochrad am 5. Dezember 2023