Sehr geehrte Mitglieder des Schulvereins,
hiermit lade ich Sie zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des Schulvereins ein, am
Montag, dem 17.Juni 2024 um 19.00 Uhr
im Schulleiterzimmer
Tagesordnung
1. Anpassung der Satzung an veränderte Gesetzesvorgaben.
Die Hauptversammlung möge eine Anpassung des § 2 wie folgt
beschließen:
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung“. Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln für die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, sowie die Förderung der Kunst und Kultur und der Entwicklungszusammenarbeit und die Unterstützung bedürftiger Personen.
(2) Diese Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an das Gymnasium Hochrad sowie die Weiterleitung von Mitteln an sozial und wirtschaftlich schwache Eltern und Familien, deren Kinder ohne eine solche Mittelzuwendung von der Teilnahme an einer Veranstaltung, Reise oder einem sonstigen schulischen Projekt ausgeschlossen wären.
(3) Der Verein will durch Zusammenschluss von Eltern, Lehrern, Schülern, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule die vielfältigen erzieherischen und unterrichtlichen Belange der Schule fördern, insbesondere den unterrichtlichen Bestrebungen und den auf die Förderung der Gemeinschaftserziehung gerichteten Unternehmungen Rechnung tragen, wie z.B. Klassenfahrten, Schülerwanderungen und Schullandheimaufenthalte. Auch durch kulturelle Veranstaltungen kann die Gemeinschaft der am Schulleben Beteiligten und Interessierten gefördert werden. Der Verein kann auch die Gemeinschaft der am Schulleben Beteiligten und Interessierten durch kulturelle Veranstaltungen (z. B. Theateraufführungen, Konzerte, Lesungen usw.) fördern, die er selbst durchführt. Diese Veranstaltungen dürfen jedoch im Verhältnis zur übrigen Tätigkeit des Vereins nicht überwiegen.
(4) Der Verein fördert Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Fortbildungen für Lehrer und Lehrerinnen mit dem Ziel Angebote zur Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung für Schüler und Schülerinnen der Oberstufen anzubieten.
(5) Der Verein unterstützt Partnerschulen des Gymnasiums Hochrad in Entwicklungsländern, indem der Verein für eine bessere Ausstattung mit Lernmitteln und eine bessere Ernährung der Schulkinder sorgt.
(6) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kümmerling