Bei Erkrankung vor dem Unterricht:
- Abmeldung über die Website:
https://www.gymnasium-hochrad.de/krankmeldung/
Krankmeldungen erfolgen für einen prognostizierten Zeitraum; sich anschließende Fehltage bedürfen einer erneuten Krankmeldung.
- Klassen 10 bis 12: Zusätzlich innerhalb von einer Woche nach Rückkehr schriftliche Entschuldigung bei der Klassen- bzw. Profilleitung über das Entschuldigungsheft
- Bei Krankmeldungen, die nur den Sportunterricht betreffen, gilt dort dennoch Anwesenheitspflicht.
Bei Erkrankung während des Unterrichtstages:
- Der Schüler/ die Schülerin meldet sich im Sekretariat; von dort werden die Eltern telefonisch informiert.
- Schülerinnen und Schüler, die sich häufig im Laufe von Unterrichtstagen krankmelden, müssen sich an die entsprechende Abteilungsleitung wenden.
Beurlaubungen
- Beurlaubungen sind aus wichtigem Grund möglich (dazu gehören auch Arzttermine, die aus organisatorischen Gründen nur während der Unterrichtszeit stattfinden können), müssen aber (i. d. R. mind. 2 Schultage) vorher bei der Klassen- bzw. Profilleitung sowie bei zu erwartenden Leistungsüberprüfungen bei der Fachlehrkraft beantragt und genehmigt werden.
Die Entscheidung, ob eine solche genehmigt wird, wird von diesen im jeweiligen Einzelfall getroffen. Es besteht kein Anspruch auf eine Beurlaubung.
- Beurlaubungen angrenzend an die Schulferien oder für mehr als drei Tage können nur von der Abteilungsleitung ausgesprochen werden und sind daher i. d. R. mind. zwei Wochen vorher bei dieser zu beantragen.
- Unentschuldigtes Fehlen direkt vor oder nach den Ferien gilt als Schulpflichtverletzung und kann von der Behörde mit Bußgeldern belegt werden.
Nachschreiben von Klassenarbeiten
- Das Nachschreiben von Klassenarbeiten wird in den Jahrgängen 5 bis 10 durch die Fachlehrkraft, in den Jahrgängen 11 und 12 durch die Abteilungsleitung Oberstufe organisiert.
Die Nachschreibtermine finden i.d.R. freitags um 14.30 Uhr (vor Ferien um 13.30 Uhr) statt.
- Vor dem Versäumen einer Oberstufenklausur, einer Präsentationsleistung (PL) sowie einer sport- oder spielpraktischen Leistungsüberprüfung muss eine Abmeldung erfolgen und zeitnah ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ansonsten wird eine versäumte Klausur(ersatzleistung) mit 0 Punkten bewertet. Im Falle einer PL muss die vorgesehene Präsentation umgehend der Fachlehrkraft zukommen. Die PL wird am nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt.
Sonstiges
- Unentschuldigte Fehlstunden werden als solche auf dem Zeugnis vermerkt – ggf. auch unter Zusatz einer Missbilligung in den Bemerkungen.
- Bei überdurchschnittlich häufigem Fehlen oder Verspätungen können im ersten Schritt auch für die Beobachtungs- und Mittelstufe das Führen eines Entschuldigungsheftes sowie (ggf. im zweiten Schritt) für alle Jahrgänge eine Attestpflicht auferlegt werden.
Beschluss der Lehrerkonferenz vom 18.06.2025
Gymnasium Hochrad